AGB des Vereins „Gästeführer WORPSWEDE-TEUFELSMOOR e.V.“

Lieber Gast, hier sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und den von Ihnen gewählten Gästeführern. Sollten Sie anderes mit den Gästeführern aushandeln bedarf dies der schriftlichen Form.

Präambel

Der Verein der Gästeführer Worpswede-Teufelsmoor e. V. steht für Vielfalt in der Gesellschaft und für Menschenrechte auf der Basis der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der UN-Vollversammlung.

1. Rechtliche Stellung zwischen den Vertragspartnern

Der Vertrag über eine Gästeführung, Lesung, Vortrag – im Folgenden als Gästeführung/Führung bezeichnet – kommt ausschließlich zwischen Gästeführer und Gast zustande. Es gilt deutsches Recht für die getroffenen Vereinbarungen.

2. Vertragsabschluss

Mit dem Auftrag zur Gästeführung entsteht ein Dienstvertrag und der Gast erkennt die AGB an. Bei mündlicher sowie schriftlicher Bestellung können die AGB unter www.worpswede-fuehrung.de nachgelesen werden oder als PDF heruntergeladen werden) Die Buchung einer Führung kommt durch die schriftliche Bestätigung des vom Gästeführer erstellten Angebotes für den Gast zustande. Die Buchungsbestätigung kann per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Mit Vertragsabschluss werden die AGB anerkannt.

3. Durchführung

Im Vertrag werden alle für die Führung relevanten Details wie Datum, Zeit, Dauer, Treffpunkt, Anzahl der Teilnehmer, Art der Führung, Honorar und Zahlungsweise aufgeführt. Änderungen des Programms können auch durch äußere Umstände (Verkehrssituation, Witterungsbedingungen, Unfälle, bzw. Pannen, sonstige Ausnahmesituationen) notwendig werden. Für damit verbundenen möglichen Ausfall der Führung kann der Gästeführer nicht zur Verantwortung gezogen werden.

4. Gruppengröße

  • Die maximale Teilnehmerzahl pro Gästeführergruppe bei Ortsführungen sowie Themenführungen beträgt 20 Personen.  Bei Überschreitung der Gruppengröße ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers zwingend erforderlich.
  • Bei Führungen durch den Barkenhoff, das Haus im Schluh, die Worpsweder Kunsthalle und die Große Kunstschau beträgt die Teilnehmerzahl 20 Personen.
  • Bei Führungen durch die Käseglocke, in ein Atelier eines Künstlers, oder per Fahrrad, beträgt die maximale Teilnehmerzahl 16 Personen. Bei Überschreitung der Gruppengröße ist hier ebenfalls zwingend die Beauftragung eines weiteren Gästeführers erforderlich.
  • Bei öffentlichen Führungen mit einer ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl ist für die Teilnahme eine verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich. Bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl innerhalb der angegebenen Anmeldefrist besteht kein Anspruch auf Durchführung des Angebotes.
  • Wenn die Veranstaltung aus den o.g. Gründen ausfällt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung gegen den Gästeführer. Eine telefonische bzw. E-Mail Benachrichtigung über den Ausfall der Veranstaltung kann nur erfolgen, wenn bei Anmeldung die vollständigen Kontaktdaten angegeben wurden. Eventuell geleistete Vorabzahlungen werden im Fall des Ausfalls der Veranstaltung zurückerstattet.

5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang wird mündlich oder schriftlich mit dem Gästeführer abgesprochen.

6. Verspäteter Beginn der Führung

Der Gästeführer verpflichtet sich mindestens 20 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf das Eintreffen des Gastes zu warten. Hat der Gast den Gästeführer über die Verspätung informiert, verlängert sich die Wartezeit. Bei verspäteter Anreise des Gastes besteht kein Anspruch auf vollständige Erbringung der Leistung. Wird die Leistung dennoch im gegenseitigen Einvernehmen zeitlich vollständig erbracht, kann der Gästeführer auf einer prozentualen Erhöhung des Honorars entsprechend der über die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung hinausgehenden Zeit bestehen. Sollte sich der Gästeführer verspäten, kann der Gast die vollständige Erbringung der Leistung verlangen. Sollte dies aus Zeitgründen nicht möglich sein, kann er eine der entgangenen Leistungszeit entsprechende Minderung des Honorars beanspruchen.

7. Stornierung

  • Der Gast kann die gebuchte Leistung bis zum einschließlich 14. Tag vor dem Termin der Leistungserbringung kostenfrei stornieren.
  • Vom 13. bis einschließlich 4. Tag vor dem Termin hat der Gästeführer Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.
  • Bei einer Stornierung ab 3 Tagen vor dem Termin bzw. bei Nichterscheinen des Gastes bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Beginn der Führung auf 100 % des vereinbarten Honorars.
  • Bei Reduzierung der Gesamtteilnehmerzahl und des damit verbundenen Wegfalls eines oder mehrerer ursprünglich verpflichteter Gästeführer greifen die obenstehenden Stornierungsbedingungen vollumfänglich. Der Kunde kann die verbliebenen Teilnehmer auch auf die ursprünglich gebuchten Gästeführer aufteilen.
  • Sollte der Gästeführer die vertraglich vereinbarte Leistung aus Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren, nicht erbringen können, verpflichtet er sich, einen anderen für die vereinbarte Führung in vollem Umfang geeigneten Gästeführer zu bestellen und den Gast darüber zu informieren. Sollte dies in extremen Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung, Unfall auf dem Weg zum Treffpunkt) nicht möglich sein, muss die Führung ausfallen, eventuell bereits gezahltes Honorar wird in diesem Fall erstattet. Darüberhinausgehende Entschädigungsansprüche des Gastes bestehen nicht.

8. Preise

Die Preise sind je nach Umfang mit dem Gästeführer abzusprechen, bzw. eine Richtlinie bietet die Angabe auf unserer Homepage. Die Führungsgebühr ist vor Beginn der Führung bar an den Gästeführer zu entrichten. Eintrittspreise für Museen etc. sind – wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt – nicht im Führungspreis enthalten.

9. Haftung

Der Gästeführer haftet nicht für Schäden, die nicht durch seine schuldhafte Pflichtverletzung verursacht worden sind. Die Teilnahme an Führungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Gästeführer WORPSWEDE-TEUFELSMOOR e.V. (VR AG Walsrode, VR 200766) Stand: 21.11.2023         Download  AGB November 2024

 

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